Covid 19 Vorschriften
Folgende Maßnahmen sind seit 29.5.20 von der Regierung vorgeschrieben und diese werden auch im Institut Schmida selbstverständlich eingehalten.
Für Yogapraktizierende und Yogalehrende und alle anderen Kurse im Institut Schmida gelten § 8 Abs. 1 und 2 der Verordnung sinngemäß:
( 2 ) Bei Ausübung der Sportart ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden.
Weiters kann der Abstand von einem Meter von Betreuern und Trainern ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
• Betretet das Institut nur mit Maske (Bitte Maske selbst mitbringen)
• Haltet stets einen zwei Meter Abstand ein, auch während der Übung.
• Bringt, wenn möglich, eigene Matten, Klötze und Gurte mit.
• Wascht Euch gründlich vor Beginn der Klasse mit von uns bereitgestellter desinfizierender Seife die Hände.
• Biologische Desinfektionssprays für die Matten stehen in den Räumen bereit – nichtsdestotrotz bitten wir euch eigene Matten mitzunehmen.
Das Mit-Üben ist nur mit eigenem Handtuch erlaubt, das auf diverse Hilfsmittel gelegt werden kann.
Bei Anzeichen einer Erkältung (Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Fieber etc.) bitten wir Euch zuhause zu bleiben.
Tragt Euch in unseren Newsletter ein – per Mail: institut(at)schmida.com, damit wir gegebenenfalls auf Eure Kontakte zurückgreifen können.
Bitte meldet Euch unbedingt vor den jeweiligen Klassen bei der entsprechenden Lehrkraft direkt per Mail an, damit wir die Teilnehmer*innenzahl kontrollieren können. Vielen Dank!